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Rasendünger mit Unkrautvernichter 3kg
Der Unkrautvernichter ist ein Pflanzenschutzmittel mit Rasendünger zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkäutern in Zier- und Sportrasen. Es handelt sich hierbei um ein hochwertiges Spitzenprodukt für den Rasen -kombiniert optimal Unkrautvernichtung und Langzeitrasendüngung -mit erstklassigen Wirkstoffen zur gezielten, zuverlässigen Unkrautbekämpfung - dosiert den Stickstoff bedarfsgerecht durch Feuchtigkeit und Wärme regeneriert den Rasen durch hohe Stickstoffausnutzung.Produktmerkmale NPK-Dünger mit teilweise umhülltem Stickstoff 20+5+8 Wirkstoffe: 0,86% 2,4D + 0,1% Dicamba Profiqualität mit Langzeitstickstoff. Gut streufähiges Feingranulat 1-2 mm. Kombiniert Unkrautvernichtung mit Langzeit-Rasendüngung. Mit behördlicher Zulassung. Aufwandmenge: 30 g/m² Inhalt: 3kgBekämpfbarkeit der Unkräuter Gut wirksam gegen: Löwenzahn Wegerich- und Gänsedistelarten Hornkraut Kopfenklee Vogelknöterich Geimeine Schafgarbe Weniger gut wirksam gegen: Gänseblümchen Ehrenpreisarten Taubnesselarten Ampferarten Fingerkrautarten Vogelsternmiere Ackerschachtelhalm Ackerwinde Weißklee Weniger gut bekämpfbar: Kriechende Hahnenfußarten Kleinblütiges Knopfkraut Gemeine Braunelle Hebstlöwenzahn Weißer Gänsefuß Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig!Technische Daten Schüttgewicht ca. 750 g/l Kornart: Granulat Korngröße: 0,5 -1,5 mm Farbe: beige-weiß Geruchsentwicklung: schwach Physiologische Wirkung: schwach sauer Nährstoffgehalte 20% N Gesamtstickstoff 11,5% N Carbamidstickstoff 8,5% N Ammoniumstickstoff 5% P2O5 neutral-ammoncitratlösliches und wasserlösliches Phosphat 4,5% P2O5 wasserlösliches Phosphat 8% K2O wasserlösliches Kaliumoxid, chloridarm Herbizid-Wirkstoffe: 8,57 g/kg 2,4-D, 1,05 g/kg DicambaVon der Biologischen Bundesanstalt für Land-und Forstwirtschaft festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen Anwendung als Herbizid im Freiland auf Zier-und Sportrasen gegen zweikeimblättrige Unkräuter Maximal 30 g/qm streuen Anwendung während der Vegetationsperiode von Mai bis August Nicht im Ansaatjahr anwenden Max. 2 Anwendungen im Abstand von 35-42 Tage Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern 2-3 Tage vor und nach der Behandlung das Gras nicht schneiden Anwendung im Haus und Kleingarten zulässigHinweise zum Schutz des Anwenders und der Umwelt: Anwendungsbestimmungen: Keine Anwendung auf Flächen, von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder -z.B. durch ein Regenereignis nach der Anwendung verursachten mittelbaren Abschwemmung in die Kanalisation, Drainagen oder Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle möglich ist. Dies gilt für Anwendungen im Zierpflanzenbau. Mittel und deren Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof-und Straßenabläufe sowie Regen-und Abwässerkanäle. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern -ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muß ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muß eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind die Anwendung im Mulch-oder Direktsaatverfahren erfolgt. Hinweise zum Schutz des Anwenders Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Mißbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Staub nicht einatmen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich, die Originalverpackung vorzeigen)Sonstige Hinweise: Um die Herbizidwirkung zu verstärken, nicht verwenden, wenn Niederschlag innerhalb 24 Stunden zu erwarten ist. Wenn kein Niederschlag innerhalb der ersten zwei Tage fällt, die behandelt Rasenfläche bewässern. Die ersten vier Schnitte behandelter Flächen sollten mindestens 6 Monate kompostiert werden, ehe sie zum Mulchen verwendet werden. Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. Pflanzensc- Shop: Leitermann
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Die ökonomische Bewertung der Organisationsprivatisierung von Dienstleistungsunternehmen
Die ökonomische Bewertung der Organisationsprivatisierung von Dienstleistungsunternehmen ab 38 € als pdf eBook: Dargestellt am Beispiel der Umstrukturierung der Bundesanstalt für Flugsicherung in die Deutsche Flugsicherung GmbH. 1. Auflage. Aus dem Bereich: eBooks, Wirtschaft,- Shop: hugendubel
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Das MaRisk-Rundschreiben (VA): Anforderungen an das Risikomanagement und Auswirkungen auf das Risikoberichtswesen
Seit dem 1. Januar 2009 müssen von Versicherungsunternehmen Risikoberichte bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereicht werden. In den letzten Jahren standen überwiegend die gesetzlichen Anforderungen der externen Berichterstattung, insbesondere für den Lagebericht und Jahresabschluss nach HGB oder IFRS, im Vordergrund. Die hierfür entwickelten Normen lassen sich jedoch nur bedingt auf die interne Risikoberichterstattung übertragen. Weiterhin gibt es mit der 9. Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) einige Änderungen, welche die deutsche Versicherungswirtschaft auf Solvency II vorbereiten sollen. Aus diesen Gründen hat die Aufsichtsbehörde das Rundschreiben 3/2009 veröffentlicht, das die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) erläutert und die Veränderungen am VAG konkretisiert. Bei vielen Versicherungsunternehmen entstehen auf Grund der Prinzipienorientierung einige Fragestellungen bzgl. des genauen Inhalts des Risikoberichts und der Prüfungsschwerpunkte seitens der BaFin.Dieses Buch stellt die Anforderungen des Rundschreibens 3/2009 dar und zeigt die Auswirkungen auf das Risikomanagement, dabei insbesondere auf das Risikoberichtswesen, auf. Darüber hinaus wird neben einer Bestandsanalyse der aktuellen Situation bzgl. der Risikoberichterstattung auch eine Checkliste aufgestellt, die für die praktische Umsetzung und Implementierung des Risikoberichts hilfreich sein kann.- Shop: buecher
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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/-innen dazu, auf der Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzustellen, umzusetzen und im Hinblick auf ihre Wirksamkeit zu kontrollieren. Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen.Das vorliegende Fachbuch vermittelt dazu Erfahrungen und Empfehlungen, die auf der Basis eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erarbeitet wurden. Dargestellt werden fachlich angemessene und praktikable Vorgehensweisen unter Berücksichtigung aller Schritte der Gefährdungsbeurteilung: Von der Ermittlung und Beurteilung der psychischen Belastung bis hin zur Entwicklung, Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle von Gestaltungsmaßnahmen. Beispiele "Guter Praxis" machen anschaulich, wie einzelne Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung umgesetzt haben. Darstellungen von Methodensowie Porträts beispielhaft ausgewählter Instrumente und Verfahren vermitteln einen Eindruck davon, wie psychische Belastungen der Arbeit ermittelt und beurteilt werden können. Grundsätzliche Hinweise und Empfehlungen bieten bei der Planung und Organisation der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung Orientierung.Das Fachbuch richtet sich an Akteure aus betrieblicher Praxis, Politik und Wissenschaft, die sich für den Umgang mit psychischer Belastung im Kontext des betrieblichen Arbeitsschutzes interessieren.- Shop: buecher
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Wege aus der Ausbildungskrise
Wege aus der Ausbildungskrise ab 42.99 € als pdf eBook: Memorandum des Forums Jugend - Bildung - Arbeit mit Untersuchungsergebnissen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit. Aus dem Bereich: eBooks, Fachthemen & Wissenschaft, Sozialwissenschaften,- Shop: hugendubel
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Rasendünger mit Unkrautvernichter 5kg
NPK-Dünger mit teilweise umhülltem Stickstoff 20+5+8 Wirkstoffe: 0,86% 2,4D + 0,1% Dicamba Profiqualität mit Langzeitstickstoff. Gut streufähiges Feingranulat 1-2 mm. Kombiniert Unkrautvernichtung mit Langzeit-Rasendüngung. Mit behördlicher Zulassung. Aufwandmenge: 30 g/m² Pflanzenschutzmittel mit Rasen-/ Langzeitdünger zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkäutern in Zier- und Sportrasen. Ein hochwertiges Spitzenprodukt für den Rasen -kombiniert optimal Unkrautvernichtung und Langzeitrasendüngung -mit erstklassigen Wirkstoffen zur gezielten, zuverlässigen Unkrautbekämpfung - dosiert den Stickstoff bedarfsgerecht durch Feuchtigkeit und Wärme regeneriert den Rasen durch hohe Stickstoffausnutzung. Bekämpfbarkeit der Unkräuter: Sehr gut bekämpfbar: Gemeine Grasnelke Gemeines Hornkraut Milchkraut Kleines Habichtskraut Wegerich-Arten Vogel-Knöterich Kriechender Hahnenfuß Liegendes Mastkraut Vogelmiere Gut bekämpfbar: Gemeine Schafgarbe Ackerfrauenmantel Gänseblümchen Distel-Arten Labkraut Ferkelkraut Krötenbinse Hopfenklee Vogel-Knöterich Gänsefingerkraut Kriechendes Fingerkraut Kleine Brunelle Knolliger Hahnenfuß Sauerampfer-Arten Krauser Ampfer Jacobs-Greiskraut Löwenzahn Kleiner Klee Weiss-Klee Weniger gut bekämpfbar: Feigen-Hahnenfuß Weicher Storchschnabel Gemeiner Hornklee Gewöhnliche Hainsimse Ehrenpreis Technische Daten: Schüttgewicht ca. 750 g/l Kornart: Granulat Korngröße: 0,5 -1,5 mm Farbe: beige-weiß Geruchsentwicklung: schwach Physiologische Wirkung: schwach sauer Nährstoffgehalte: 20% N Gesamtstickstoff 11,5% N Carbamidstickstoff 8,5% N Ammoniumstickstoff 5% P2O5 neutral-ammoncitratlösliches und wasserlösliches Phosphat 4,5% P2O5 wasserlösliches Phosphat 8% K2O wasserlösliches Kaliumoxid, chloridarm Herbizid-Wirkstoffe: 8,57 g/kg 2,4-D, 1,05 g/kg Dicamba Von der Biologischen Bundesanstalt für Land-und Forstwirtschaft festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen: Anwendung als Herbizid im Freiland auf Zier-und Sportrasen gegen zweikeimblättrige Unkräuter Maximal 30 g/qm streuen Anwendung während der Vegetationsperiode von Mai bis August Nicht im Ansaatjahr anwenden Max. 2 Anwendungen im Abstand von 35-42 Tage Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern 2-3 Tage vor und nach der Behandlung das Gras nicht schneiden Anwendung im Haus und Kleingarten zulässig Hinweise zum Schutz des Anwenders und der Umwelt: Anwendungsbestimmungen: Keine Anwendung auf Flächen, von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder -z.B. durch ein Regenereignis nach der Anwendung verursachten mittelbaren Abschwemmung in die Kanalisation, Drainagen oder Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle möglich ist. Dies gilt für Anwendungen im Zierpflanzenbau. Mittel und deren Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof-und Straßenabläufe sowie Regen-und Abwässerkanäle. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern -ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muß ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muß eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind die Anwendung im Mulch-oder Direktsaatverfahren erfolgt. Hinweise zum Schutz des Anwenders: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Mißbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Staub nicht einatmen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich, die Originalverpackung vorzeigen) Sonstige Hinweise: Um die Herbizidwirkung zu verstärken, nicht verwenden, wenn Niederschlag innerhalb 24 Stunden zu erwarten ist. Wenn kein Niederschlag innerhalb der ersten zwei Tage fällt, die behandelt Rasenfläche bewässern. Die ersten vier Schnitte behandelter Flächen sollten mindestens 6 Monate kompostiert werden, ehe sie zum Mulchen verwendet werden. Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. Pflanzenschutzreste und leere Packungen sind als Sondermüll zu entsorgen. Die Wartefrist ist durch die Anwendungsbestimmungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist ni- Shop: Leitermann
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Wertpapierhandelsrecht
Zum WerkDas Wertpapierhandelsrecht regelt u.a. die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, den börslichen und außerbörslichen Handel mit Wertpapieren einschließlich Derivaten und Finanztermingeschäften sowie die Veränderung von Stimmrechtsanteilen von Aktionären an börsennotierten Gesellschaften.Zu den wichtigen Regelungsmaterien gehören insbesonderedie Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)die Insiderüberwachung einschließlich der Problematik der Ad-hoc-Mitteilungendas Verbot des Marktmissbrauchs (MAR)Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmendie Überwachung von Unternehmensabschlüssen und die Veröffentlichung von FinanzberichtenMitteilungs- und Veröffentlichungspflichten sowie Schadenersatz nach unterlassener oder fehlerhafter VeröffentlichungZur NeuauflageDie Neuauflage berücksichtigt die weitreichenden Änderungen im Wertpapierhandelsrecht seit Erscheinen der 2. Auflage, durch die v.a.der europäische Gesetzgeber dieses Rechtsgebiet umgestaltet hat. So wurde insbesondere das WpHG durch das 1. und 2. FiMaNoG weitreichend verändert. Hinzu kommt der verstärkte Einsatz von unmittelbar anwendbaren Verordnungen als Regulierungsinstrument. Dementsprechend werden neben dem WpHG nun auch grundlegende europäische Rechtsakte wie MAR und Rating-VO kommentiert. Dabei orientiert sich der Kommentar, soweit als möglich an der Systematik des WpHG.Vorteile auf einen Blickkompakt und praxisbezogenzugleich wissenschaftlich fundiertErläuterung des deutschen und europäischen WertpapierhandelsrechtsKommentierung wesentlicher wertpapierhandelsrechtlicher Vorschriften außerhalb des WpHG (insbesondere MAR und Rating-VO)ZielgruppeFür Banken, Börsen, Finanzdienstleistung, Anwaltschaft, Gerichte, Aufsichtsbehörden, börsennotierte Gesellschaften.- Shop: buecher
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Kurzarbeit in Zeiten von Corona
Kurzarbeit in Zeiten von Corona Ein Leitfaden zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld Seit März 2020 beschäftigt sich Deutschland nur noch mit einem Thema, der Corona-Pandemie. Der Lockdown vom März und dann vom November bis in das Jahr 2021 hinein wirkt sich auch extrem auf die Beschäftigungslage in den Betrieben und Unternehmen aus. Am 6.4.2020 hatten bereits über 650.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Das Verfahren von der Anmeldung bis zur Anzeige der Kurzarbeit, die Abstimmung mit dem Betriebsrat oder einzeln mit allen Arbeitnehmern sowie die Berechnung des Kurzarbeitergeldes und die Inhalte von Meldungen an die Bundesanstalt für Arbeit stellen die Unternehmen vor große Herausforderungen, weil Verfahrensfehler zum Teil nicht mehr zu "reparieren" sind. Um umsichtig und rechtssicher vom Antrag bis zur Auszahlung korrekter Geldansprüche zu gelangen, gibt dieser Ratgeber zuverlässige Informationen und Handlungsempfehlungen für Betriebe, Arbeitnehmervertretungen, Mitarbeiter und deren jeweilige Berater. Er hilft auch sich vor Rückforderungen der Bundesagentur für Arbeit und den Rechtsfolgen unrichtiger Angaben zu schützen. Inhalt Einführung von Kurzarbeit Rechtliche Stellung von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsvertretung Anspruch auf Kurzarbeitergeld und Anspruchsvoraussetzungen Betriebliche und persönliche Voraussetzungen Anzeige des Arbeitsausfalls Antrag Verfahren und gerichtliche Geltendmachung Bezugsdauer Höhe und Berechnung Sozialversicherung und Sozialleistungen Steuerliche Behandlung Berücksichtigt sind auch schon die neuen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit vom 23.12.2020.- Shop: buecher
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Die Konstruktion von Kreditderivaten: Eine kritische Analyse vor dem Hintergrund der weltweiten Finanzkrise
"Auch die Subprime-Krise wird später ihren Platz in den Geschichtsbüchern erhalten." Diese Aussage von dem Präsidenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, verdeutlicht die Dimension der seit Mitte 2007 andauernden weltweiten Finanzkrise. Nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) könnten sich die Verluste im weiteren Verlauf der Finanzkrise auf bis zu eine Bill. US-Dollar summieren. Allein die Abschreibungen, die weltweit Finanzinstitutionen im Zuge der Krise vornehmen mussten, beliefen sich bis Juli 2008 auf über 400 Mrd. US-Dollar. Ausgangspunkt dieser Krise ist der US-Immobilienmarkt. Jahrelang wurden dort Hypothekenkredite an Personen mit geringer Bonität vergeben, sog. Subprime-Kredite. Im Laufe der Zeit konnten die Kredite von den Schuldnern nicht mehr bedient werden. Das Resultat war eine Kettenreaktion, die zu einer weltweiten Krise führte. Es stellt sich nun die Frage, wie der US-Immobilienmarkt der Auslöser für die aktuelle Krise sein kann. Auf den ersten Blick müsste die Krise auf den US-Finanzmarkt beschränkt sein, da i. d. R. nur US-Banken in die Hypothekenvergabe involviert waren. Es hat sich aber gezeigt, dass Finanzinstitute der ganzen Welt von der Krise betroffen sind.Im Zuge der Krise rückten die sog. Kreditderivate in den Fokus der Öffentlichkeit. Sie werden als "Giftmüll für das Finanzsystem" oder auch als "Massenvernichtungswaffen" bezeichnet. In der einfachsten Form ermöglichen Kreditderivate die Weiterreichung des Ausfallrisikos eines Kredites an einen Vertragspartner, ohne den zugrunde liegenden Kredit zu verkaufen. Für die Übernahme des Ausfallrisikos erhält der Kontraktpartner eine Prämie. Dafür verpflichtet sich dieser zu einer Ausgleichszahlung, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Daher entspricht das Prinzip eines Kreditderivates dem einer Kreditversicherung. Es existieren allerdings komplexere Kreditderivate, die die Weiterreichung des Ausfallrisikos von tausenden Krediten ermöglichen.Ziel dieses Buches ist es dem Leser ein Stückweit begreiflich zu machen, wie es zu der schwersten Krise der Finanzindustrie seit Jahrzehnten kommen konnte.- Shop: buecher
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Duales System auf dem Prüfstand: Das Problem Ausbildungsreife (eBook, PDF)
Inhaltsangabe:Einleitung: Diese Ausarbeitung beschäftigt sich kritisch mit dem dualen Ausbildungssystem und den etwaigen inhärenten Unzulänglichkeiten, welche dieses aufweist. Im besonderen soll auf die Ausbildungsreife eingegangen werden. Hintergrund dieser Auseinandersetzung mit dem Thema ist der Umstand, dass sich die angeblich zunehmend unzureichende Ausbildungsreife der deutschen Schulabgänger Gegenstand der öffentlichen Diskussion ist. Es soll dabei verdeutlicht werden, dass Qualifikationsdefizite nicht ausschließlich den Jugendlichen selber zugeschrieben werden können, sondern Ursachen unter anderem auch in der Gesellschaft und der Wirtschaft zu finden sind. Gang der Untersuchung: Diese Problematik der Ausbildungsreife soll aufgegriffen werden, um mögliche Verbesserungen zur Stärkung der Ausbildungsfähigkeit deutscher Jugendlicher aufzuzeigen. Zunächst soll das deutsche Berufsbildungssystem im wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Strukturwandel dargestellt werden, wobei der Schwerpunkt auf die duale Ausbildung gelegt wird. Anhand der Einflussfaktoren soll aufgezeigt werden, dass die Ausbildung nicht nur vom Betrieb abhängig ist, sondern von einer Vielzahl interner sowie externer Personengruppen oder anderer Faktoren bedingt ist. Eine Bestandsaufnahme der Berufsausbildung soll im besonderen Auskunft über die derzeitige Situation der betrieblichen Ausbildung sowie die schulische Vorbildung der Auszubildenden hinsichtlich Alterstruktur bzw. Wahl des Ausbildungsberufes geben. Basierend darauf wird die Ausbildungsreife der Ausbildungsplatzbewerber untersucht. Den Anforderungen der Wirtschaft werden die Leistungsprofile der Ausbildungsplatzbewerber gegenübergestellt, um so Defizite in verschiedenen Kompetenzbereichen aufzuzeigen. Anschließend wird auf mögliche Ursachen eingegangen. Es werden im Anschluss daran einige Institutionen bzw. Organisationen, z. B. Bundesanstalt für Arbeit, vorgestellt. Hierbei wird skizziert, welche Aufgaben sie im Berufsbildungsbereich wahrnehmen und welche Maßnahmen sie zur Stärkung der Ausbildungsreife ergreifen. Da diese Institutionen mit ihren Aktivitäten nicht sämtliche Anforderungen, die von Wirtschaft und Gesellschaft als bedeutend angesehen werden, abdecken, ergibt sich Handlungsbedarf. Resultierend aus diesem Bedarf sollen Empfehlungen dazu beitragen, mögliche Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Einleitung1 2.Berufsbildung in der Bundesrepublik [...]- Shop: buecher
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