22 Results for : verfassungsrechtlich

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    "Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben."Artikel 10 der Europäischen MenschenrechtskonventionDie Meinungsfreiheit ist für eine freiheitliche Demokratie konstituierend. In Deutschland ist sie deshalb verfassungsrechtlich besonders geschützt. Trotzdem haben mehr als zwei Drittel der Deutschen das Gefühl, sie könnten ihre Meinung nicht frei äußern. Wie kommt das?Wolfgang Kubicki widmet sich der Frage, welche Fehler in Politik, Medien und Gesellschaft gemacht wurden, die zu diesem Vertrauensverlust führten und zeigt, wie wir zu einer neuen Diskurskultur finden.
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    Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen der privatbegünstigenden Enteignung mit spezifischem Blick auf Rohrleitungsvorhaben. In kritischer Würdigung der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und unter Berücksichtigung bisher nicht behandelter Aspekte und bestehender offener Fragen wird der 'topos' privatbegünstige Enteignung einer allgemeinen Analyse unterzogen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass strengere Anforderungen als bei Enteignungen zugunsten der öffentlichen Hand verfassungsrechtlich nicht geboten sind. Insbesondere erhöhte Bestimmtheitsanforderungen sind nicht zu stellen. Im Übrigen präsentiert die Untersuchung neue Differenzierungen und genauere Handlungsanweisungen, etwa zu den Destinatären des Gemeinwohls oder der Ausgestaltung von Enteignungsgesetzen. Die dauerhafte Sicherstellung des Gemeinwohlbezugs begreift die Arbeit inhaltlich als Frage der Risikoabwehr und plädiert für ein einzelfallabhängiges Sicherungsprogramm.
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    Verdeckte Gewinnausschüttung und Schenkung im Sinne des § 7 ErbStG ab 12.99 € als pdf eBook: Vermeidung von verfassungsrechtlich zweifelhaften Überschneidungen. 1. Auflage. Aus dem Bereich: eBooks, Belletristik, Erzählungen,
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    Die großen Linien dieses Studienbuchs stellen die wirtschaftlichen Problemlagen Inflation und Deflation dar. Unter den Bedingungen des Protektionismus führten sie direkt in die Banken-, schließlich in die Produktions- und Systemkrise. Strukturen, Abläufe und Prozesse werden durch sachlogische Vernetzung und mit Quellen fundiert verständlich aufbereitet.Die Weimarer Republik kann nicht ohne ihre Wirtschaftsgeschichte verstanden werden. Ihre Bürger erlebten alle denkbaren, seinerzeit noch nicht einmal vollständig erklärbaren Wirtschaftslagen, wie die Hyperinflation zu Beginn, die katastrophale Deflation zu Ende der Republik oder verstärkte Rationalisierungsanstrengungen bei gestörten internationalen Handelsbeziehungen, welche wiederum den Transfer der Reparationen erschwerten. Weil sich die Wirtschaft so weitestgehend krisenhaft entwickelte, blieb die Legitimierung der demokratisch-republikanischen Staatsform von dieser Seite aus; zugleich war auch die Leistungsfähigkeit des verfassungsrechtlich verankerten Sozialstaates in Frage gestellt. Das Studienbuch ist um wirtschaftstheoretische Erklärungen und ausgewähltes digitalisiertes Quellenmaterial ergänzt, auf das aus dem Text heraus zugegriffen werden kann. Das Quellenmaterial ist online verfügbar und wird teilweise kommentiert.
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    Die Rahmenordnung für eine MAVO ist Vorbild für die Mitarbeitervertretungsordnungen der deutschen Bistümer. Die MAVO ist eigenständiges partikulares Kirchenrecht innerhalb der Katholischen Kirche im Rahmen des der Kirche verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrechts. Sie regelt als kirchliche Betriebsverfassung abschließend Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte einschließlich der Mitbestimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen und caritativen Dienst unter Berücksichtigung der Eigenart des Kirchlichen Dienstes. Der vorliegende Kommentar stellt das Mitarbeitervertretungsrecht auf der Grundlage der Rahmen-MAVO unter Berücksichtigung der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) dar. NEU in der 8. Auflage: Zur Zeit in der Diskussion sind insbesondere Änderungen zu - den Regelungen in §§ 1a Abs. 2, 6 Abs. 2, 24, 27a und 27b MAVO, - einer Nachjustierung und Erweiterung der Beteiligungsrechte der Mitarbeitenden in wirtschaftlichen Angelegenheiten, - der Bildung von Wirtschaftsausschüssen (§ 27b MAVO), die nun erstmals ermöglicht werden sollen, - der Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung; grundlegende Überarbeitung des Rechtes der Gesamt-Mitarbeitervertretungen und erweiterten Gesamtmitarbeitervertretungen (§ 24 MAVO), - dem mitarbeitervertretungsrechtlichen Umgang mit drittbezogenem Fremdpersonal unter Berücksichtigung der Änderung durch das AÜG (§§ 7 Abs. 2a; 34 Abs. 1 MAVO). Sofern der kirchliche Gesetzgeber die Novelle verabschiedet, wird die Neuauflage auch eine umfassende Kommentierung der geänderten Bestimmungen enthalten.
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    Zum WerkDas Lernbuch behandelt die Art und Weise des Zusammenwirkens der deutschen Rechtsordnung, insbesondere des Grundgesetzes mit dem Völker- und Europarecht. Es hat wesentlich an Dynamik gewonnen durch die verfassungsrechtlich gewollte Öffnung der deutschen Rechtsordnung für die Einflüsse vor allem des supranationalen Unionsrechts, aber auch des Völkerrechts. Diese Einflüsse führen zu erheblichen Überlagerungen und Umgestaltungen des innerstaatlichen Rechts. Daher gilt es vermehrt zu entscheiden, wie sich eine unionsrechtlich oder völkerrechtlich festgestellte Rechtslage im nationalen Recht umzusetzen ist.Die Umsetzung von Völker- und Europarecht in innerstaatliches Recht bildet das übergreifende Thema des Lehrfachs Staatsrecht III. Es ist von zunehmender praktischer Bedeutung und gehört daher zum Pflichtfachstoff, von dem Grundkenntnisse in den juristischen Staatsexamina beherrscht werden müssen.Vorteile auf einen Blickknappe, auf das wesentliche konzentrierte DarstellungOrientierung an der Rechtsprechung des BVerfG, des EuGH und des EGMRzahlreiche Grafiken, Übersichten und KlausurhinweiseZur NeuauflageMit der 7. Auflage wird das Kapitel zu den rechtlichen Grundlagen der Verfassungsstaatlichkeit neu verfasst. Wesentlich überarbeitet ist auch das Kapitel zu den verfassungsrechtlichen Integrationsschranken. Vertiefende Erläuterungen werden außerdem zur Grundrechtsbindung in grenzüberschreitenden Sachverhalten und zum Verhältnis von deutschen und europäischen Grundrechten anhand der Rechtsprechung zum Recht auf Vergessen aufgenommen. Schließlich werden auch mehrere wichtige aktuelle Entscheidungen des BVerfG zum Europaverfassungsrecht berücksichtigt.ZielgruppeFür Studierende und Referendarinnen und Referendare.
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    Die 35. Auflage dieses Praktiker-Handbuchs enthält in bewährter Art und Weise alle Gesetzestexte und wesentlichen Verwaltungsanweisungen im Zusammenhang mit der Grundsteuer sowie der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer, der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer.Infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 10. April 2018 zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung hat der Bundesgesetzgeber das Grundsteuer- und Bewertungsrecht umfassend neu geregelt. Die Länder erhielten verfassungsrechtlich die Möglichkeit, abweichende landesrechtliche Regelungen für die Grundsteuer zu treffen. Zu Umsetzung der Reform der Grundsteuer ist auf den 1. Januar 2022 eine Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte für alle ca. 32 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens durchzuführen. Zur Unterstützung dieser Aufgabe stellt das Praktiker-Handbuch insbesondere folgende Grundlagen zur Verfügung:- die aktuellen Gesetzestexte zum Grundsteuer-und Bewertungsrecht (einschließlich der abweichenden landesrechtlichen Regelungen),- die koordinierten Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022 (allgemeiner Teil und Grundvermögen) sowie- die Vordrucke und Ausfüllanleitungen für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022Darüber hinaus enthält das Praktiker-Handbuch die wichtigsten Vorschriften zur Verkehrswertermittlung von unbebauten und bebauten Grundstücken auf der der Grundlage des Baugesetzbuchs. Hervorzuheben ist hierbei insbesondere die Novellierung des Wertermittlungsrechts durch die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021.Das Handbuch schafft somit eine solide Grundlage, um alle Bewertungsaufgaben zu bewältigen, die sich bei der steuerrechtlichen Bewertung des Grundvermögens bzw. der Verkehrswertermittlung von unbebauten und bebauten Grundstücken in der Praxis stellen.Mit Online-Zugang zur IDW Bibliothek und Offline Nutzung mit der dazugehörigen App (für Windows, iOS und Android). Käufer des aktuellen Buches haben bis zum Erscheinen der nächsten Auflage Zugang zu den Inhalten.
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    Der Deutsch-Dänische Krieg von 1864 besaß eine lange Vorgeschichte im Rahmen des heraufziehenden Nationalitätenkonflikts und der komplizierten Frage des dynastischen Erbrechts in den Elbherzogtümern. 1460 hatte der Vertrag von Ripen geregelt, daß Schleswig und Holstein ungeteilt und in Personalunion mit der dänischen Krone vereint bleiben sollten. Das Londoner Protokoll von 1852 garantierte den territorialen Bestand Dänemarks, legte aber fest, daß Schleswig verfassungsrechtlich nicht enger an Dänemark zu binden sei als Holstein. Als Dänemark diesen Vertrag nicht länger einhalten wollte, kam es zum Krieg.Der Deutsch-Dänische Krieg von 1864 ist ein Paradebeispiel für einen noch weitgehend unabhängig von äußeren Einflüssen herbeigeführten "klassischen" Kabinettskrieg im Stil der Geheimdiplomatie des 18. und 19. Jahrhunderts.Die militärischen Auseinandersetzungen brachten schließlich den Untergang des jahrhundertealten dänischen Gesamtstaats und forcierten in Dänemark die Nationalisierung des Landes.Für die Deutschen brachte der Sieg über Dänemark die von der deutschen Nationalbewegung erträumte Loslösung der Elbherzogtümer von der dänischen Herrschaft, aber es kam nicht zur Bildung eines neuen Staates Schleswig-Holstein als Glied des Deutschen Bundes. Die Herzogtümer fielen an die erfolgreichen deutschen Führungsmächte Österreich und Preußen. Schleswig-Holstein bildete schließlich den Anlaß, den entscheidenden Kampf um die Vorherrschaft in Deutschland zwischen diesen beiden Mächten auszufechten. Preußen blieb siegreich und verleibte sich die Elbherzogtümer ein. Die Erfolge über Dänemark 1864 und Österreich 1866 legten die Grundlagen für die Einigung Deutschlands, die schließlich nach dem triumphalen Feldzug über Frankreich 1870/71 verwirklicht wurde. Das Buch behandelt alle relevanten politischen und militärischen Aspekte, die zum Verständnis von Vorgeschichte, Ablauf und Folgen des Konfliktes notwendig sind. Außerdem wird auf das seinerzeitige Kriegsvölkerrecht und die Bedeutung dieses Feldzuges für dessen Entwicklung bis in die Gegenwart eingegangen. In einem weiteren Kapitel wird das Nachleben des Krieges in der Erinnerungskultur der beteiligten Nationen thematisiert. Zahlreiche Bilder und Karten veranschaulichen diesen Konflikt im Norden Europas, der sich im Jahr 2014 zum 150. Mal jährt.Das Buch enthält ein Vorwort des Wiener Historikers Lothar Höbelt.
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    Bei allen kommunalpolitischen Entscheidungen kommt den Fraktionen in den Gemeinden, Städten und Landkreisen immer größere Bedeutung zu. Die Fraktionen sind in den Kommunen und Landkreisen die politischen Entscheidungsträger.Das Werk Recht der Ratsfraktionen nimmt eine genaue Betrachtung des Fraktionsrechts für Gemeinden, Städte und Landkreise vor. Einen Schwerpunkt bilden die kommunalverfassungsrechtlichen Rechte der Fraktionen, die im Überblick für alle Flächenbundesländer erörtert werden. Zusätzlich beinhaltet das Werk die derzeit wohl umfassendste Darstellung des hochsensiblen Themas der Finanzierung der Fraktionen auf kommunaler Ebene. Die aktuelle Rechtsprechung und das neue Schrifttum sind eingearbeitet sowie ein Hinweis auf die Nutzung der Social Media für die Arbeit der Fraktionen und der damit verbundenen Gefahren.Der informativen Einführung folgt ein Überblick, der die gesetzlichen Regelungen zum Fraktionswesen und die Bedeutung der Fraktionen aus Sicht der Gemeindevertretung, des Gemeinderatsmitglieds, des Wählers und der Parteien veranschaulicht. Im Rahmen der Beschreibung über die Bildung, Mitgliedschaft und Beendigung von Fraktionen wird deren Charakter als freiwilliger Zusammenschluss von Ratsmitgliedern mit gemeinsamer politischer Grundüberzeugung betont. Ein Abschnitt zum Geschäftsordnungsrecht trägt den Rechten und Pflichten der Fraktionen Rechnung. Wegen der einschneidenden Wirkungen werden die rechtlichen Voraussetzungen eines Fraktionsausschlusses besonders gewürdigt.Mit diesem Titel werden Bedeutung, Rechtsnatur und Begriff, Rechte und Pflichten, Einbindung in die Kommunalverfassungen, Ausschluss sowie Finanzierung der Fraktionen anschaulich aufgezeigt. Diese Ausgabe zeichnet sich dardurch aus, dass hier die länderübergreifenden Grundsätze unter Berücksichtigung einzelner länderspezifischer Regelungen dargestellt werden. Die aktuelle Rechtsprechung und das neue Schrifttum sind eingearbeitet.Inhalt der neuen Auflage sind nach wie vor Streitigkeiten um die Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen, die Besetzung kommunaler Gremien und die Finanzierung der Fraktionen ebenso wie die Auseinandersetzungen um Rechte von Fraktionen extremistischer, aber verfassungsrechtlich nicht verbotener Parteien. Die im Jahr 2020 allgegenwärtige Coronapandemie hat zu einer Neubewertung der Zulässigkeit von Video- und Telefonkonferenzen in einer Reihe von Bundesländern geführt. In kompakter Form informiert "Recht der Ratsfraktionen" kompetent, praxisnah, anschaulich und leicht verständlich insbesondere alle Ratsmitglieder, Kommunalpolitiker, Mandatsträger, Fraktionen, Parteien, Verwaltungsgerichte und Rechtsanwälte.Der Autor Prof. Dr. Hubert Meyer ist Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Landkreistages und mit den Problemen der Materie bestens vertraut."Das vorliegende Buch ist eine realistische und leicht verständliche Betrachtung des Fraktionsrechts für kommunale Gebietskörperschaften. [...] [Es] informiert kompetent und umfassend zum Thema [...]." (Volker Wilke, AKP, Ausgabe 1/2018) "Durch die Darstellung der länderübergreifenden Grundsätze unter Berücksichtigung einzelner länderspezifischer Regelungen bietet die Ausgabe einen umfassenden Überblick über das Recht der Ratsfraktionen. Erfreulich ist, dass auch in die nunmehr vorliegende (...) Auflage die aktuelle Rechtsprechung und neue Literatur zum Thema eingearbeitet wurden." (Unternehmerin Kommune, Ausgabe 2 / November 2017) "Der Leser wird aufgrund der Tiefgründigkeit der Erläuterung auf nahezu jede Detailfrage eine Antwort finden können." (komba - Niedersächsische Rundschau, Nr. 11/2015)
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    Der Kommentar erläutert das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zuverlässig, anschaulich und praxisnah.Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz enthält die für die niedersächsischen Kommunen verbindlichen, grundlegenden Organisations- und Verfahrensregeln. Nach diesen Regeln vollzieht sich ihre verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltung. Es ist daher ständige Aufgabe des Landesgesetzgebers, das Kommunalverfassungsrecht an die Dynamik tatsächlicher oder rechtlicher Entwicklungen anzupassen, und es ist ständige Aufgabe eines Kommentars zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, diese Anpassungen zeitnah darzustellen, zu erläutern und ggf. auch mit kritischen Anmerkungen zu versehen. Die nun vorliegende 5. Auflage dieses Kommentars erweitert das Werk nicht nur um die seit der 4. Auflage ergangene Rechtsprechung und wichtige Literatur, sondern geht praxisnah auf die seither verkündeten Änderungsgesetze ein: Zwei Änderungen des § 111 Abs. 5 Satz 3 NKomVG sind Folgeänderungen anlässlich von Änderungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes; im Ergebnis besteht danach auch für wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen keine Rechtspflicht der Kommunen zu ihrer Erhebung. Eine weitere Änderung betrifft § 8 Abs. 4 bis 6 NKomVG, wonach Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern ein Ausgleichsanspruch gegenüber dem Land für die Beschäftigung einer hauptberuflichen Gleichstellungsbeautragten zusteht. Die Änderung des § 48 NKomVG hat erhebliche Bedeutung gerade auch für die in 2021 anstehende Kommunalwahl: Mit ihr wurden auch im Niedersächsischen Kommunalverfassungsrecht Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen aufgehoben. Mit Gesetz vom 11.9.2019 wurde als § 180 Abs. 7 NKomVG eine Heilungsvorschrift bei bestimmten Verkündungsfehlern eingefügt - eine unmittelbare Reaktion auf entsprechende Beanstandungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts. Die durch Gesetz vom 24.10.2019 vorgenommene Änderung des § 169 NKomVG betrifft schließlich Aufwendungserstattungen des Landkreises Göttingen an die Stadt Göttingen für den Fall, dass diese zur Durchführung von Aufgaben des örtlichen Trägers der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe herangezogen wird. Neuland betritt der niedersächsische Landesgesetzgeber mit den Änderungen der §§ 80 und 161 sowie der Einfügung des § 182 NKomVG durch das Gesetz zur Änderung niedersächsischer Rechtsvorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie vom 15.7.2020 und das ergänzende Gesetz vom 17.2.2021: Im Schwerpunkt sehen diese Vorschriften für den Fall epidemischer Lagen grundlegende und umfangreiche Verfahrensanpassungen vor, um auch in diesen Situationen die demokratische Willensbildung und geordnete Verfahrensabläufe zu ermöglichen. Auch wenn das niedersächsische Kommunalverfassungsrecht auch in Zukunft in Bewegung bleiben wird, so ist es für die tägliche Arbeit mit dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz doch gerade heute unentbehrlich, eine verlässliche Auslegungs- und Arbeitshilfe zu diesem Gesetz zu erhalten. Die 5. Auflage dieses Werks bietet sie.Herausgegeben von Peter Blum, Direktor beim Abgeordnetenhaus Berlin a.D., zuvor Leiter der parlamentarischen Abteilung und Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Niedersächsischen Landtag, und Prof. Dr. Hubert Meyer, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Niedersächsischen Landkreistages. Unterstützt werden sie von Herbert Freese, Beigeordneter beim Niedersächischen Landkreistag, Ministerialdirigent a.D. Bernd Häusler, zuvor Abteilungsleiter im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport sowie Leiter der Kommunalabteilung des Hauses, Dr. Jörg Mielke, Chef der Niedersächsischen Staatskanzlei, Joachim Rose, Kämmerer der Gemeinde Wedemark, Dr. Joachim Schwind, Geschäftsführer beim Niedersächsischen Landkreistag, Dr. Thomas Smollich, Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und Präsident des Staatsgerichtshofs, Ministerialdirigent Dr. Chris
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